Einzelbegleitungen
Kunsttherapeutische Einzelbegleitungen werden monatlich in Rechnung gestellt. Bei Absagen von weniger als 24 Stunden im Voraus oder bei Nichterscheinen wird das Honorar in Rechnung gestellt. Verpasste oder nicht abgesagte Stunden werden der Klientin oder dem Klienten separat in Rechnung gestellt und können nicht über die Krankenkasse abgerechnet werden.
Kunsttherapeutische Einzelbegleitungen werden monatlich in Rechnung gestellt. Bei Absagen von weniger als 24 Stunden im Voraus oder bei Nichterscheinen wird das Honorar in Rechnung gestellt. Verpasste oder nicht abgesagte Stunden werden der Klientin oder dem Klienten separat in Rechnung gestellt und können nicht über die Krankenkasse abgerechnet werden.
Gruppentherapie
Die Gruppentherapie wird im Voraus in einem 10er Abonnement, das 12 Wochen lang gültig ist, in Rechnung gestellt. Bei Absage von weniger als 24 Stunden im Voraus oder bei Nichterscheinen werden die Gruppentherapie-Stunden verrechnet. Verpasste oder nicht abgesagte Stunden werden nicht bestätigt und können nicht über die Krankenkasse abgerechnet werden.
Die Gruppentherapie wird im Voraus in einem 10er Abonnement, das 12 Wochen lang gültig ist, in Rechnung gestellt. Bei Absage von weniger als 24 Stunden im Voraus oder bei Nichterscheinen werden die Gruppentherapie-Stunden verrechnet. Verpasste oder nicht abgesagte Stunden werden nicht bestätigt und können nicht über die Krankenkasse abgerechnet werden.