Einzeltherapie für Kinder, Jugendliche und Erwachsene
In der Einzeltherapie arbeite ich prozessorientiert mit vielen verschiedenen Materialien. Es ist für mich wichtig ein authentisches, empathisches und verlässliches Gegenüber zu sein. Das Malen und Gestalten setzt keine speziellen Kenntnisse voraus. Ich arbeite oft einfach mit Farben und Formen als Ausdrucksmittel.

Wann kann Kunsttherapie helfen?
- Bei der Auseinandersetzung mit Krankheits- und Krisensituationen (Depressionen, Burnout, Angststörungen, Trauma, Trennung, Verlust, Hautkrankheiten wie Neurodermitis, etc.)
- Nachbehandlung nach einem Klinik- oder Spitalaufenthalt
- In Veränderungs- und Ablösungsprozessen
- Bei Hochsensibilität
- Bei Entwicklungsverzögerungen
- Bei Bindungsthemen
- Im Umgang mit ADHS, ADS und Autismus
- Bei der Berufsfindung
- In der Stärkung Ihrer Ressourcen und Gesundheit
- usw.
Antworten zu weiteren Fragen
Mit was für Materialien arbeiten Sie?
Das kreative Gestalten beinhaltet die Arbeit mit Bildern (Ausdrucksmalen, Collagen, Fotos), Ton, Bastelmaterialien, Speckstein und anderes.
Ich möchte einfach mal das Atelier besuchen kommen. Geht das?
Ja, sehr gerne. In einem Erstgespräch zum üblichen Tarif können Sie mich und meine Arbeitsweise kennen lernen.
Sind Sie Krankenkassen anerkannt?
Mit Zusatzversicherung bin ich bei vielen Krankenkassen anerkannt (EMR, ASCA, VISANA und EGK ). Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Kasse, ob diese die Maltherapie / Kunsttherapie übernimmt und ob Sie eine ärztliche Zuweisung benötigen.
Was kostet bei Ihnen eine Therapiestunde?
Therapie Einzeln
Das Material ist im Stundentarif inbegriffen (ausgenommen Leinwände und grössere Holzuntergründe).
Kunsttherapie ist eine eigenständige Therapieform. Sie ersetzt jedoch keinen Arztbesuch.
Allgemeine Geschäftsbedingungen:
Kunsttherapeutische Einzelbegleitungen werden monatlich in Rechnung gestellt. Bei Absagen von weniger als 24 Stunden im Voraus oder bei Nichterscheinen wird das Honorar in Rechnung gestellt. Verpasste oder nicht abgesagte Stunden werden der Klientin oder dem Klienten separat in Rechnung gestellt und können nicht über die Krankenkasse abgerechnet werden. (AGB)